Wort davor: Ablaßgeld
ablässig
ablässig (I)
Erklärung:
verzeihlich.
ablässig (II)
Erklärung:
nachlässig.
- Belegtext:
wenn der richter wolt ablässig sein, wolt einen solchen [schädlichen] man nicht bewahren, ... so wär der richter wandel verfallen
Datierung: 1604
Region/Autor/Textsorte:
Mähren
Fundstelle: Jelinek 3
ablässig (III)
Erklärung:
Gegensatz zu unablässig.
sprachliche Erläuterung:
discontinuus.
Wort danach: Ablaßkäufer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten