Wort davor: Ablage

Ablager
Erklärung: Beherbergung und Verpflegung, hospitium, albergaria. Als Recht steht es insbesondere dem Landesherrn und seinen Beamten zu, als Last ruht es häufig auf Klöstern.

Wort danach: Ablagersmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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