Wort davor: Ablage
Ablager
Erklärung:
Beherbergung und Verpflegung, hospitium, albergaria. Als Recht steht es insbesondere dem Landesherrn und seinen Beamten zu, als Last ruht es häufig auf Klöstern.
- Belegtext:
hirmede legghe wy af rof, brand, venghenisse, dynghenisse vnde aflegher an klosteren vnde in dorpen in al vnsen landen
Datierung: 1366
Fundstelle: MecklUB. XVI 118 nr. 9560 A
[weitere Angaben: vergleiche XX Reg.]
- Belegtext:
dre gense und huener und eyer schal he sonst geben dafur, das man ihme mit anderen ablager nicht beschweren soll
Datierung: 1524
Fundstelle: BrandenbSchSt. I 97
- Belegtext:
was ... an heusern vnd stetten, iagten, ablagern in gemeinen clöstern, comptureien, stetten vnd dörffern im gemeine erhalten
Datierung: 1555
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 231
[weitere Angaben: vergleiche 218]
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- Belegtext:
nachdem ... von wegen ablager, fröhnen, diensten und anderer gerechtigkeit, so zu den ... aemtern und klöstern gehörig, ... irrunge ... eingefallen
Datierung: 1561
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 251 f.
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- Belegtext:
dieweil nun solch closter ... in i. l. gerichten gelegenn ..., auch darinnen allerhandt gerechtigkeitt, dienste, underhaltung, ablager undt anders habenn
Datierung: 1572
Fundstelle: IlsenburgUB. II 318 nr. 720
- Datierung: vor 1745
Fundstelle: Westphalen,Mon. IV praef. p. 84
- Fundstelle: Adelung I 54
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Fundstelle: Berghaus I 17
- Fundstelle: Brinckmeier I 8
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- Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 475
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- Fundstelle: Fuchs,Untergang d. Bauernst. 35
- Fundstelle: Grupen,Disc. 901
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. Nachtr. I 10
- Fundstelle: Hayme 2
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- in Google Books
- Fundstelle: Wehner,Obs. (1615) 38
Wort danach: Ablagersmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten