Wort davor: 2Abladung
Ablage
Ablage (I)
Erklärung:
der Ort, an dem Handelswaren oder Frachtgüter niedergelegt werden; insbesondere Holz.
vgl.
Anlage.
Ablage (II)
Erklärung:
Abfindung.
vgl.
Anlage.
- Belegtext:
beständige theilung oder schuldige ablage der kinder
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Hildesheim
Fundstelle: Pufendorf IV 321
- Belegtext:
nach welchen principiis bey euch die aussteuer und ablage der kinder ... geschehe
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht I 36 (Beilage)
[weitere Angaben: vergleiche II 188, wo eine VO. wegen der Ablagen und Leibzuchten vom 9. April 1781 erwähnt wird.]
- Fundstelle: Wiesand 5
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Wort danach: Ablager
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