Wort davor: Abladerlohn
1Abladung
1Abladung (I)
Erklärung:
Herunterladung.
1Abladung (II)
Erklärung:
Beladung eines Schiffes.
- Belegtext:
dass dem commercio ihre alte ... freyheit zu ablad- und befrachtung eigner schiffe mit grobenwahren in quantität zu lassen
Datierung: 1716
Fundstelle: Baasch,Börtfahrt 91
- Belegtext:
zur abladung der bordinge von hier nach Pillau und lossung derselben in Pillau
Datierung: 1719
Fundstelle: PreußBordingsRegl. 16
- Fundstelle: HGB. Art. 578 (§ 577)
[weitere Angaben: und öfter]
Wort danach: 2Abladung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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