Wort davor: 2abladen

Ablader

Ablader (I)
Erklärung: Empfänger, Entlader einer Schiffsladung.

Ablader (II)
Erklärung: Belader.

Wort danach: Abladergeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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