Wort davor: abkürzen
Abkürzung
sprachliche Erläuterung:
nd. afkorting.
Abkürzung (I)
Erklärung:
Abschlagszahlung.
Abkürzung (II)
Erklärung:
Herabminderung.
- Belegtext:
von jedem hundert gulden ... ambtgeltes soll ein jeder ... von 100 fl. ein halben gulden geben, also uff und abe nach merung und abkurtzung der summae biß uff 15 gulden
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Mainz
Fundstelle: FreibDiözArch.2 1 (1900) 411
- Belegtext:
ist der versicherer verbunden, von der erhaltenen prämie, mit abkürzung eines halben pro cent, so viel zu erstatten ...
Datierung: 1766
Fundstelle: PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 106
- Belegtext:
die summe ohne abkürzung erlegen
Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 10
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Abkürzung (III)
Erklärung:
Schmälerung, Entfremdung.
- Belegtext:
es sollen ... die ... kirchvätere ... alle jahre die zu unterhalt der kirchendiener gewidmete höltzer, äcker und andere pfarrgüter besichtigen, damit daran keine vorteilhafte [betrügerische]
abkürzung geschehen möge
Datierung: 1749
Fundstelle: Klingner I 33
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Abkürzung (IV)
Erklärung:
Beschleunigung (auch ironisch).
Wort danach: ablachen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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