Abkurherr, Abkurungsherr
Erklärung:
'die nach der Abkurungordnung Streitigkeiten über das Einkommen des Vorfahren und Nachfolgers auf einer Pfarrpfründe beilegen".
Wort danach: abkürzen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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