Wort davor: abkuren

Abkurherr, Abkurungsherr
Erklärung: 'die nach der Abkurungordnung Streitigkeiten über das Einkommen des Vorfahren und Nachfolgers auf einer Pfarrpfründe beilegen".

Wort danach: abkürzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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