abkuren
sprachliche Erläuterung:
abchuren, zu mlat. cura Pfarrhof.
abkuren (I)
Erklärung:
ein Kirchspiel abteilen; sich von der Mutterkirche loskaufen, eine Gemeinschaft (von Pfründgütern) gütlich lösen; Pfründeinkommen abteilen.
abkuren (II)
Erklärung:
erbteilen; sich vertragen, abfinden.
vgl.
abchoren.
Wort danach: Abkurherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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