Wort davor: Abkündiger
Abkündigung
sprachliche Erläuterung:
mnd. afkundigunge.
vgl.
Abkündung,
Aufbot,
Aufgebot,
Kirch(en)ruf,
Verkündung.
Abkündigung (I)
Erklärung:
öffentliche Bekanntmachung.
Abkündigung (I 1)
Erklärung:
von der Kanzel herab.
Abkündigung (I 1 a)
Erklärung:
Aufgebot.
Abkündigung (I 1 b)
Erklärung:
öffentliche Rüge, Abkanzeln, Nominalelenchus.
- Belegtext:
[man] sezze ... die strafe der öffentlichen abkündigung, ia den kirchenbann drauf
Datierung: 1786
Vierteljahrsschrift für Literaturgeschichte 6 (Weimar 1893) 601
Abkündigung (I 2)
Erklärung:
Festsetzung eines 'Tages'.
- Belegtext:
so auch ein hausmann seinen guetherrn die abkündigung des holzungs [s. Holzding] nicht anmelden würde
Datierung: 1619
Fundstelle: Philippi,Erbexen 60
- Fundstelle: Jelinek 3
Abkündigung (II)
Erklärung:
Kündigung.
- Belegtext:
N. ... den graf K. zu einem capellan und gedingten priester ... annimt bis auf abkündigung
Datierung: 1503
Region/Autor/Textsorte:
Neuenstein
Fundstelle: ZWirtFrk. 4 (1856/58) 235
Abkündigung (II Spiegelstrich 1)
Abkündigung (III)
Erklärung:
Verzicht, Lossagung, Absage.
Wort danach: Abkündung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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