Wort davor: Abkündigung
Abkündung
sprachliche Erläuterung:
Nebenformen abkondung, -kundung, nd. afkundinge.
Abkündung (I)
Erklärung:
öffentliche Bekanntmachung.
- Belegtext:
mer zalt ich ainen potten ..., so ... mit der abkhundung des aufpotts auf J. geschickht worden
Datierung: 1573
Fundstelle: BeitrSteirG. 26 (1894) 45
Abkündung (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Aufgebot der Brautleute.
Abkündung (II)
Erklärung:
Kündigung, Aufsagen, Widerruf.
Abkündung (II 1)
Erklärung:
Frieden.
- Belegtext:
sa inhan ich ... von syner abekondunge nicht gewist
Datierung: 1387
Fundstelle: FriedbergUB. I 368
Faksimile
Abkündung (II 2)
Erklärung:
Dienst.
- Belegtext:
abkundunge der vogtye
Datierung: 1467
Fundstelle: Crecelius I 5
- Belegtext:
das ir dem verwalter des munzmaisterambts die abkondung gethon
Datierung: 1535
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 10 (1889) 73
- Belegtext:
do ein ersamer rath meiner dienst nit ... dürfftig, oder ich nit lenger zu verpleiben willens, soll beiderseits die abkundung ein halb jahr vor dem abzug beschehen
Datierung: 1566
Fundstelle: ChrKaiserslautern 9
- Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 10
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- Fundstelle: Wintterlin,BehWürt. I 23
Abkündung (II 3)
Erklärung:
Schulden.
- Belegtext:
wann ... gülten abgelöset werden ... soll unser ... herr der abkündung zeitlich berichtet werden
Datierung: 1608
Fundstelle: SchwäbWB. I 37
- Belegtext:
soll die versaumnus der abkündung den creditoren an der gantung nit hinderen mögen
Datierung: 1654
Fundstelle: ZSchweizR.2 4 (1885) 116
- Fundstelle: Leu,EidgR. IV 31
Faksimile
- in Google Books
- Fundstelle: ZSchweizR.2 6 (1887) 226
Abkündung (II 4)
Erklärung:
Pachtverträge und dergleichen.
Abkündung (II 5)
Erklärung:
Ausübung des Näherrechts.
- Belegtext:
es mag ... jeder landmann gegen eim außern ein kauf ... abziechen mit allem weinkauf ... und costen, so vor abkündung des kaufs darüber gangen were
Datierung: 1563
Fundstelle: ZSchweizR. 9 (1861) RQ. 189
- Fundstelle: BernGS. 1615 33
- Fundstelle: FreiburgHlGeistUrk. II 454
Abkündung (II 6)
Erklärung:
Widerruf.
- Belegtext:
wann ... zu verhörung der zeugen ... ein tag ... verkhündet wierdet, solle ... mit der verhörung ... fürgangen werden, ... es wäre denn ain abkhündung zuekhumen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 27 § 2
Wort danach: Abkündungschreiben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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