Wort davor: Abklage
abklagen
sprachliche Erläuterung:
nd. afclagen, Nebenform abclagnen.
abklagen (I)
Erklärung:
jemanden anklagen.
- Belegtext:
dat de amtluide ... vur uns herrin komen synd, ind haind abeklaint den jonker NN.
Datierung: 1384
Region/Autor/Textsorte:
Köln
Fundstelle: Brinckmeier I 8
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- Belegtext:
M.S. klagt ab M. Haafen, dass er ... sein ... hausfrau ... eine hexe gescholten
Datierung: 1630
Fundstelle: FreibDiözArch. 23 (1893) 257
abklagen (II)
Erklärung:
im Rechtswege von jemandem erstreiten.
abklagen (II 1)
Erklärung:
Sachen.
abklagen (II 2)
Erklärung:
Personen.
abklagen (III)
Erklärung:
absagen, Fehde ansagen.
- Belegtext:
anno 63 ... wart Bickenbach daz sloß ußgebrant, ... wan sie enthielte unser finden und en was abegeklaget
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: QFrankfG. I 184
- Belegtext:
abklagen und absagen wider den gesetzten landfrieden
Datierung: 1512
Fundstelle: DWB. I 60
- Belegtext:
bevehden, abklagen bekriegen
Region/Autor/Textsorte:
Landfriede v. 1521
Fundstelle: DWB. I 60
- Belegtext:
"Die Klage liegen lassen u. dem Gegenpart eine Fehde ankünden"
Fundstelle: Wiesand 5
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Wort danach: Abklagung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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