Wort davor: Abklage

abklagen
sprachliche Erläuterung: nd. afclagen, Nebenform abclagnen.

abklagen (I)
Erklärung: jemanden anklagen.

abklagen (II)
Erklärung: im Rechtswege von jemandem erstreiten.

abklagen (II 1)
Erklärung: Sachen.
abklagen (II 2)
Erklärung: Personen.
abklagen (III)
Erklärung: absagen, Fehde ansagen.

Wort danach: Abklagung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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