Wort davor: Abkaufung

Abkehr
sprachliche Erläuterung: mhd. abekêr (starkes Maskulinum), abekêre (starkes Femininum), nd. afkêr(e).

Abkehr (I)
Erklärung: Ableitung des Regenwassers.

Abkehr (II)
Erklärung: Schadenersatz.
Abkehr (III)
Erklärung: abschlägiger Bescheid.
Abkehr (IV)
Erklärung: religiöser Abfall.
Abkehr (V)
Erklärung: Zug in die Fremde, Verbannung.

Wort danach: abkehren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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