Wort davor: Abkäuferin

(Abkaufpfennig)
Erklärung: die bei Eingehung des afkoop genannten Pachtverhältnisses vom Pächter zu leistende, besondere Anzahlung, die ihm von dem das Pachtverhältnis vorzeitig auflösenden Verpächter zurückzuerstatten ist.
sprachliche Erläuterung: fries. afkooppenninge (pl.).
vgl. Abkauf (III).

Wort danach: Abkaufung

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