(Abkaufpfennig)
Erklärung:
die bei Eingehung des afkoop genannten Pachtverhältnisses vom Pächter zu leistende, besondere Anzahlung, die ihm von dem das Pachtverhältnis vorzeitig auflösenden Verpächter zurückzuerstatten ist.
sprachliche Erläuterung:
fries. afkooppenninge (pl.).
vgl.
Abkauf (III).
Wort danach: Abkaufung
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