Wort davor: abkaufen

Abkäufer
Erklärung: jemand der einem anderen etwas abkauft (im Sinne von abkaufen (I 1)), der Käufer - ganz gewöhnlich durch pron. poss. in Beziehung zum Verkäufer gesetzt.
sprachliche Erläuterung: seit 15. Jahrhundert; nur hd.; überwiegend ab(e)kaufer, daneben seit dem 16. Jahrhundert abkeufer.

Wort danach: Abkäuferin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten