Wort davor: abkaufen
Abkäufer
Erklärung:
jemand der einem anderen etwas abkauft (im Sinne von abkaufen (I 1)), der Käufer - ganz gewöhnlich durch pron. poss. in Beziehung zum Verkäufer gesetzt.
sprachliche Erläuterung:
seit 15. Jahrhundert; nur hd.; überwiegend ab(e)kaufer, daneben seit dem 16. Jahrhundert abkeufer.
- Belegtext:
... welchsz schogk groschen meyn arm mann meynem abekauffer alle jar jerlich uff Michaelis reichen vnd antworten sal
Datierung: 1496
Region/Autor/Textsorte:
Altenburg
Fundstelle: MittOsterland 5 (1862) 448
- Belegtext:
solchs alles sal unserm abkeufer und gleuber an keinem stucke ... abbruch nicht brengen
Datierung: 1517
Fundstelle: KahlaUB. 82
- Belegtext:
also daß bei kauf, tausch und veränderungsfällen seine abkäufer, oder wer solche güter ... an sich bringen möchte ...
Datierung: 1555
Region/Autor/Textsorte:
Weißenstadt
Fundstelle: ArchOFrk. 16, 3 (1886) S. 196
- Belegtext:
item verkauft ainer grunt und poden, varunts und anligunts guet und begert von seinem abkaufer, der zallung halben porgschaft ze thain, auf tag und weil die abkauften gueter zu bezallen
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Seitenstetten
Fundstelle: ÖW. IX 745
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
... abkhaufer verbottenen wildbräts ...
Datierung: 16./17. Jh.
Fundstelle: OÖLTfl. I 1, 8 S. 49
- Belegtext:
würde [ein fremder Fischer] seine fische ausser den müllendam verkauffen, vndt obgesatzte gebühr nicht entrichten, derselbe soll nebst dem abkeuffer mitt wihlkürlicher straffe beleget
Datierung: 1637
Region/Autor/Textsorte:
Berlin
Fundstelle: Fidicin IV 412
Faksimile des Originaldrucks
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
... es ligt nicht bey dem willen des käuffers ... ob er dem abkauffer das aberkauffte gut wider ablösen und an sich bringen lassen wolle oder nicht, sondern er muß ihm solches
wegen der bedingten widerlosung nolens volens erfolgen lassen
Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher 113
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- Belegtext:
dem abkauffer das gerechte gewicht entziehen
Datierung: 1724
Fundstelle: CAustr. IV 204
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
welcher dem anderen geldschulden abkaufen ohne des schuldners einwilligung dem abkäufer zu bezahlen usw.
Datierung: 1791
Fundstelle: GraubdnRQ. II 334
[weitere Angaben: s. Abkauf Ib 1 am Ende]
- Fundstelle: Schirmer,KaufmWB. 3
Wort danach: Abkäuferin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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