Wort davor: abkatern
Abkauf
Abkauf (I)
Erklärung:
die Handlung des Abkaufens und ihr Ergebnis.
Abkauf (I 1)
Erklärung:
des Abkaufens im Sinne des Ansichbringens durch Kauf.
vgl.
abkaufen (I 1).
- Belegtext:
allerleye schulde sint von abekouffe wynes gemacht
Datierung: 1428
Region/Autor/Textsorte:
Freiberg
Fundstelle: FreibergUB. I 116 (nr. 162)
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
ob zwischen uns sölicher abkouff troffen wird ...
Datierung: 1466
Fundstelle: AppenzUB. II 1 S. 288 nr. 442
- Belegtext:
Mühlenverkauf samt zubehörung ... nebst dem ... wonhause und was darinnen erdt- und nagelfest ist ... mit aller freiheit und gerechtigkeit erblich und eigenthumblich, inmaßen abkaufs recht und gewonheit ist
Datierung: 1586
Fundstelle: BrandenbSchSt. III 76
Abkauf (I 2)
Erklärung:
des Abkaufens im Sinne des Wiederkaufens, Ablösens.
vgl.
abkaufen (I 2 b alpha).
- Belegtext:
das noch synem tode wir ... mogen den abekoff der gnanten czinse ... habin
Datierung: 1444
Fundstelle: HMeißenUB. III 74 (nr. 985)
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Datierung: 1502
Fundstelle: DrübeckUB. 163
- Belegtext:
wo aber kein somma, wie solliche gulten erkauft, in den briefen ... begriffen were, so solle alsdann fur einen gulden nit mere dann xx fl. im abkauf gegeben und genomen werden
Datierung: 1525
Fundstelle: QFrankfG. II 207
[weitere Angaben: vgl. QFrankfG. II 204]
Abkauf (I 3)
Erklärung:
des Abkaufens im Sinne des Befreiens jemandes durch Zahlung von Belastungen oder Ansprüchen; so insbesondere von der Leibeigenschaft.
vgl.
abkaufen (II 1 b).
- Belegtext:
von den eignen lúten von Brandis von ir schuld wegen des abkouffes ...
Datierung: 1452
Fundstelle: BernStRechn.(1430/52) 278
- Belegtext:
an vogt zu Lantzburg ... sich des abkouffs der lúten zu erkunden
Datierung: 1489
Fundstelle: BernRatsman. II 173
- Belegtext:
und soll das, [so] im haus pleibt, das ausbestat kindt bey dem herrn, so nach als es kan, abkauffen, also wird dasselb kindt durch den abkauff aller eygenschaft frey
Datierung: 1552
Region/Autor/Textsorte:
Linster
Fundstelle: LuxembW. 449
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- in Google Books
- Belegtext:
welcher ... sich solcher lybeigenschaft halb abzukoufen begerte; dem sölle ein herr ... sölichs zulassen und im abkouf zimlich und bescheidenlich halten
Datierung: 1559
Fundstelle: SGallenOffn. I 53
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
item erkent der scheffen ein[en] sohn so ins hausz bestadt wirdt, obgedachtes abkauf[s] frei, von wegen dasz er ein geborner erb ist
Datierung: 1575
Region/Autor/Textsorte:
Ulflingen
Fundstelle: GrW. VI 551 § 14
- Belegtext:
die hoveners ... der leibeigenschaft ... zugethan sein müssen, biß sie ... ausgewechselt ... oder aber gegen beschehenen abkauf von ihrem herrn ... freygelassen
Datierung: 1630
Region/Autor/Textsorte:
Ravensberg
Fundstelle: Wigand,Minden II 295f. nr. 7
- Datierung: 1682
Region/Autor/Textsorte:
Schönfels
Fundstelle: LuxembW. 673
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- Fundstelle: LuxembW. 646
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- in Google Books
- Fundstelle: LuxembW. 646
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Abkauf (I 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
ferner Abkauf von der Pflicht zur Verpflegung des reisenden Grundherrn und seiner Beamten.
- Belegtext:
anno domini 1549 vf St. Görgen deß H. Ritters tag seindt verordnete vnsers gnedigsten herrn hertzog Friderich churfürsten räthe ... hero gehn Carlebach kommen vnd vns verkünden lassen vnserm gnedigsten
herrn alle jhar zue geben vnd reichen dreißig ein gulden vor den atz, damit ein abkauff zu thun, das die gemein hinfürt keinen atz zue geben schuldig sein sollen
Fundstelle: Maurer,Fronhöfe III 581
[weitere Angaben: vgl. dazu Maurer, Fronhöfe III 285]
Abkauf (I 3 Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Abkauf von Schuldforderungen im Sinne des Aus- und Vergleichs.
- Belegtext:
alse van der quitsceldinghe ... ghedaen ... bij vuerme van afcoepe, die quitsceldinghe wisen scepenen van werdden
Datierung: 1399
Fundstelle: CoutGand I 571 Orig. 55
- Belegtext:
bi tusschensprake ende traictite uter name van ons ghehadt met den vorseiden coplieden, afcoop ende compositie ghemaket metten seluen cooplieden ... vp alle de scaden, hynder ende
achterdeelen hemlieden bynnen den lande van Vlaendren gesciet ...
Datierung: 1438
Region/Autor/Textsorte:
Flandern
Fundstelle: LübUB. VII 775 nr. 774
Abkauf (II)
Erklärung:
der für den Abkauf im Sinne von Abkauf I 3 zu zahlende Preis.
- Belegtext:
die ubrige, so von gemelten vogteyen auff eine andere jurisdiction verheurathet, seynd ihrem herren den abkauff schuldig zu bezahlen nach gemäßigkeit
Datierung: 1716
Region/Autor/Textsorte:
Hellingen
Fundstelle: LuxembW. 330
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Abkauf (III)
Erklärung:
in Friesland und Groningen Bezeichnung des 'beklemming' genannten Pachtverhältnisses, bei dessen Eingehung der Pächter eine besondere Anzahlung zu leisten hat, die ihm bei vorzeitiger
Auflösung der Pacht durch den Verpächter zurückzuzahlen ist und ursprünglich vermutlich eine Abfindung für den Verzicht auf die an sich nach fünf Jahren erforderliche Erneuerung darstellte.
vgl.
Abkaufpfennig.
Sachhinweis:
Swart,FriesAgr. 290f.
Wort danach: Abkaufbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten