Wort davor: abkaken

Abkall
Erklärung: "gerichtliche, generale Quittung in Erbschafts- oder dergleichen Fällen" CStSlesv. II 514 Anm.**.

Abkall (Spiegelstrich 1)
sprachliche Erläuterung: aus dem Dänischen.

Wort danach: abkampen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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