Wort davor: Abhör

abhören
sprachliche Erläuterung: nl. afhooren.

abhören (I)
Erklärung: verhören.

abhören (I 1)
Erklärung: von Zeugen, Parteien usw.

abhören (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: verlesen einer Zeugenaussage.
abhören (I 2)
Erklärung: Wahlen.
abhören (I 3)
Erklärung: von Streitsachen und dergleichen.
abhören (II)
Erklärung: Rechnungen prüfend anhören.
abhören (III)
Erklärung: Urkunden verlesen lassen, anhören.
vgl. abhören (I 1), abhören (II).
abhören (IV)
Erklärung: "mit dem Gehör erreichen; einen Dieb abfangen, abfassen" Wellander,ab 56 Anm.

Wort danach: Abhörgeschäft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten