Wort davor: Abhör
abhören
sprachliche Erläuterung:
nl. afhooren.
abhören (I)
Erklärung:
verhören.
abhören (I 1)
Erklärung:
von Zeugen, Parteien usw.
abhören (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
verlesen einer Zeugenaussage.
abhören (I 2)
Erklärung:
Wahlen.
abhören (I 3)
Erklärung:
von Streitsachen und dergleichen.
- Belegtext:
sollen die sachen ... so ... groß und wichtig wären vor unser eigenen kaiserlichen person abgehört werden
Datierung: 1568
Fundstelle: HofkInstr. 8
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
die ursachen, so beid partyen müntlich anzogen, der lenge nach abgehört
Datierung: 1583
Fundstelle: ZSchweizR. 22 (1882) RQ. 72
abhören (II)
Erklärung:
Rechnungen prüfend anhören.
abhören (III)
Erklärung:
Urkunden verlesen lassen, anhören.
vgl.
abhören (I 1),
abhören (II).
abhören (IV)
Erklärung:
"mit dem Gehör erreichen; einen Dieb abfangen, abfassen" Wellander,ab 56 Anm.
Wort danach: Abhörgeschäft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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