Wort davor: abhin
abhindern
Erklärung:
verhindern.
- Belegtext:
wann aber iemants durch gottsgwalt oder herrngeschäft [von den gemeinen Arbeiten] abgehintert, der soll gleichwol ainmal des pfant exembt und ledig sein
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. IV 304
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Wort danach: Abhinderungsursache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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