Wort davor: abhetzen

abheuern
sprachliche Erläuterung: mnd. afhûren.

abheuern (I)
Erklärung: abpachten, abmieten.

abheuern (II)
Erklärung: Seeleute abspannen.

Wort danach: abhilflich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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