Wort davor: abhetzen
abheuern
sprachliche Erläuterung:
mnd. afhûren.
abheuern (I)
Erklärung:
abpachten, abmieten.
- Belegtext:
dat ick ... und myn ... husvrowe ... hebben af ghehuret ... deme gantsen convente ... eren hof to deme Holme
Datierung: 1421
Fundstelle: SchleswHUSamml. I 290
- Belegtext:
wan schiffer ... einige balkunen ... nötig haben, ... so sollen sie dieselben von dem schreiber auf der wrakbude entweder kaufen oder vor billige heur ... ihm abheuren
Datierung: 1693
Fundstelle: Rigafahrer 402
- Belegtext:
heft en [dem Rat von Lübeck] Bergerdorp afhuren wolt
Fundstelle: Schiller-Lübben I 26
Faksimile
abheuern (II)
Erklärung:
Seeleute abspannen.
- Belegtext:
dieweil offt befunden, das ein schipper dem andern sein volck abheuret ..., so sol solcher dem schippern, da er von scheidet, die halbe heuer ... widerumb geben
Datierung: 1591
Fundstelle: HansSchiffO. 49
Wort danach: abhilflich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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