Wort davor: Abheischungsbrief
abhelfen
sprachliche Erläuterung:
nd. afhelpen.
abhelfen (I)
Erklärung:
jemandem weghelfen.
- Belegtext:
der procurator leget ihm [dem Schwörenden] zweene finger aufs creutze und fraget: habe ich ihm aufgeholfen wie recht ist? ... vergönnet mir ihme wieder abzuhelfen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: BreslStR. 77, 7
abhelfen (II)
Erklärung:
jemanden von etwas befreien.
abhelfen (III)
Erklärung:
etwas beseitigen, abstellen (mit Dativ oder Akkusativ).
Wort danach: Abhelfung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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