Wort davor: Abheischer
Abheischung
Abheischung (I)
Erklärung:
Erpressung.
- Belegtext:
ungebührliche händel ... mit abheischung brodt
Datierung: 1599
Fundstelle: Crecelius I 5
Abheischung (II)
vgl.
abheischen (II 2).
- Belegtext:
als ein abheischung vor keiserlichem hofgericht herschinen
Datierung: 1523
Fundstelle: RenchtalKopialbuch/DRWArch. Fol. 13
- Belegtext:
für Rothweilisch abheischung segs batzen
Datierung: 1559
Fundstelle: ZweibrückenKanzlO. 219
- Datierung: 1565
Fundstelle: Notariat 470
- Belegtext:
abheischung und avocation oder entschlagbrieff, da ein bischoff seine unterthanen vom keyserlichen hoffgericht zu Rottweil abfordert
Datierung: 1610
Fundstelle: Wehner,HofgRottw. 94
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
abheischung des gerichts vor ein ander gericht
Fundstelle: SaarbrückenLR. c. 3 Art. 2 § 3
- Belegtext:
sol den glaubenbrief oder abheischung in das gericht bringen mit gefeldeden henden mit einem gronen [cruce], mit zween wessenn handschoen und mit einem kunigesgulden
Fundstelle: Wigand,Denkw. 113
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- Fundstelle: Wigand,Denkw. 134
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Wort danach: Abheischungsbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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