Wort davor: Abhauung
abheben
sprachliche Erläuterung:
fries. ofhebba, ags. afhebbian (vanHelten,OstfriesLex. 253).
abheben (I)
Erklärung:
eigentlich hebend entfernen, wegnehmen, ausheben.
vgl.
Abhängung.
abheben (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
wenn Kurmut zu entrichten.
abheben (II)
Erklärung:
übertragen: abtragen.
- Belegtext:
sullen wir ... geben vnd zinsen 15 g[ulden] ... so lang piss wir die ... 15 g[ulden] ... durch widerkauf abheben mit ... 100 gulden
Datierung: 1498
Fundstelle: Indersdorf II 213 (nr. 1685)
Faksimile
- Belegtext:
er habe dann sein schuldige stühr und brüch abgehebt
Datierung: 1720
Fundstelle: ZürichRQ.2 I 26
- Belegtext:
sinen schaden abheben
Fundstelle: VeröfflColmar 1 (1907) 20
- Fundstelle: VeröfflColmar 1 (1907) 62
Wort danach: abheften
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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