Wort davor: Abhau

abhauen
Erklärung: durch Hauen abtrennen.
sprachliche Erläuterung: mhd. abho(u)wen, abeha(u)wen, nd., nl. afho(u)wen, dän. afhugge, schwed. afhugga.

abhauen (I)
Erklärung: Teile vom menschlichen Körper.

abhauen (I 1)
Erklärung: das Haupt.

abhauen (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: daher kurz eine Person abhauen: köpfen.
abhauen (I 2)
Erklärung: die Gurgel, den Hals.
abhauen (I 3)
Erklärung: Glieder.

abhauen (I 3 a)
Erklärung: Straftat.
abhauen (I 3 b)
Erklärung: Strafe. Abgehauen wird insbesondere folgendes.

abhauen (I 3 b alpha)
Erklärung: meist die Hand.
abhauen (I 3 b beta)
Erklärung: dazu ein Fuß oder beide.
abhauen (I 3 b gamma)
Erklärung: der Arm.
abhauen (I 3 b delta)
Erklärung: der Daumen, nach Waldweistümern.
abhauen (I 3 b epsilon)
Erklärung: die Schwurfinger.
abhauen (I 3 b zeta)
Erklärung: auch die Zunge.
abhauen (II)
Erklärung: die Beine von Wildbret, als Polizeimaßregel gegen überlanges Feilhalten.
abhauen (III)
Erklärung: Bodenerzeugnisse.
abhauen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: häufig beim Überhang und Überwuchs.
vgl. abnehmen, abräumen, abschneiden, abtun, verhauen, weghauen.
abhauen (IV)
Erklärung: Schiffsteile oder Ladungsstücke, ein Havereifall.
vgl. abkerben, kerben.
abhauen (V)
Erklärung: Grenzzeichen.
abhauen (VI)
Erklärung: das Gericht, d.h. ursprünglich das dazu gehörige Gestühl oder sonstige Gerät.

Wort danach: abhausen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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