Wort davor: Abhandlungsinstanz
Abhandlungsobrigkeit
Erklärung:
die für die Verlassenschafts-Abhandlung zuständige Behörde.
- Belegtext:
sondern die des mortuarii halber entstandene rechtführungen bloß allein zwischen denen grundherren und abhandlungsobrigkeiten obgeschwebet haben
Datierung: 1756
Region/Autor/Textsorte:
Wien
Fundstelle: Chorinsky,Mat. V 89 (Abschr. 430f.)
Wort danach: Abhandlungspunkt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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