Wort davor: Abhandlungsgebühr
Abhandlungsinstanz
Erklärung:
Instanz für die Verlassenschafts-Abhandlung.
vgl.
Abhandlungsstelle.
- Belegtext:
in betref des veränderungs- und totenpfundgelds dahin haubtsächlich beschehen wolle, daß von denen abhandlungsinstanzien, der sterbfall a 3 xr. vom gulden, nur allein von denen
verlassenschaftsmobilien des verstorbenen ... solle genohmen werden
Datierung: 1756
Region/Autor/Textsorte:
Wien
Fundstelle: Chorinsky,Mat. V 84
Wort danach: Abhandlungsobrigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten