Wort davor: Abhändigkeit

Abhandlung
sprachliche Erläuterung: nd. afhandelinge.
vgl. Abhandung (II).

Abhandlung (I)
Erklärung: Verhandlung, die zu einem Abschluß führt und oft vor einem Gericht oder einer anderen Behörde stattfindet.

Abhandlung (I 1)
Erklärung: über Schadensersatz.

Abhandlung (I 2)
Erklärung: über einen Vertrag.
Abhandlung (I 3)
Erklärung: über einen Nachlaß, eine Verlassenschaft, und zwar von Amts wegen.
vgl. abhandeln (I 5).
Abhandlung (I 4)
Erklärung: Verhandlung eines Konkurses.
vgl. Kridaabhandlung.
Abhandlung (I 5)
Erklärung: Prozeßverhandlung.
Abhandlung (I 6)
Erklärung: Erledigung obrigkeitlicher Geschäfte überhaupt.
Abhandlung (I 7)
Erklärung: unerlaubte Verhandlungen des Gerichtsdieners.
Abhandlung (II)
Erklärung: Ergebnis der Verhandlung, Abschluß, Abkommen.
Abhandlung (III)
Erklärung: Gebühr für eine Verhandlung.
Abhandlung (IV)
Erklärung: Bekanntmachung.

Wort danach: Abhandlungsanmaßung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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