Wort davor: Abhändigkeit
Abhandlung
sprachliche Erläuterung:
nd. afhandelinge.
vgl.
Abhandung (II).
Abhandlung (I)
Erklärung:
Verhandlung, die zu einem Abschluß führt und oft vor einem Gericht oder einer anderen Behörde stattfindet.
Abhandlung (I 1)
Erklärung:
über Schadensersatz.
- Belegtext:
so ist ... wolgedachter grafen ... dienstlichst pitten, ire gn. mit des h. reichs ... contributionen ... bis zu des ... erlittenen schadens ... ergetzung ... und abhandlung ... zu verschonen
Datierung: 1569
Fundstelle: MittStArchKöln 17 (1889) 76
Abhandlung (I 2)
Erklärung:
über einen Vertrag.
Abhandlung (I 3)
Erklärung:
über einen Nachlaß, eine Verlassenschaft, und zwar von Amts wegen.
vgl.
abhandeln (I 5).
Abhandlung (I 4)
Erklärung:
Verhandlung eines Konkurses.
vgl.
Kridaabhandlung.
- Belegtext:
ob der richter und die zween beisizer, welche zu abhandlung der fallirten güeter gezogen werden, ein votum haben sollen oder nit
Datierung: 1666
Fundstelle: ÖLOProt. 96
Abhandlung (I 5)
Erklärung:
Prozeßverhandlung.
- Belegtext:
soll der vogtherr ... die entschaidung und abhandlung aller civil-persöhnlichen sprüch ... thuen mögen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 159 § 4
- Belegtext:
und abhandlungen durch der ungehorsamen partheyen beschehenes auffziehen ... weiter nicht protrahiert ... werden mögen
Datierung: 1688
Region/Autor/Textsorte:
Advokatenordnung
Fundstelle: CAustr. I 38
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Abhandlung (I 6)
Erklärung:
Erledigung obrigkeitlicher Geschäfte überhaupt.
- Belegtext:
nachdem die hertzogen von Oesterreich ... in abhandlung offentlicher ... vnd privatsachen nit alleweg zugegen sein koendten ... haben sie vier obrigkeiten jnner der stadt verordnet
Datierung: 1619
Fundstelle: Lazius,Wien III 1f.
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Abhandlung (I 7)
Erklärung:
unerlaubte Verhandlungen des Gerichtsdieners.
- Belegtext:
gleich so wenig [soll der Verwalter] dem gerichtsdienner ... dergleichen zu thuen gestatten, vielweniger ihme die haimblichen abhandlungen ... passieren
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Großlobming
Fundstelle: BeitrSteirG. 26 (1894) 128
Abhandlung (II)
Erklärung:
Ergebnis der Verhandlung, Abschluß, Abkommen.
Abhandlung (III)
Erklärung:
Gebühr für eine Verhandlung.
Abhandlung (IV)
Erklärung:
Bekanntmachung.
Wort danach: Abhandlungsanmaßung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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