abhänden
Erklärung:
nd. afhenden, an. afhenda, schwed. afhända, dän. afhænde.
vgl.
verabhanden.
abhänden (I)
Erklärung:
aus den Händen (dem Besitz eines anderen) nehmen, entwenden.
Wort danach: abhändig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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