Wort davor: abhanden

abhänden
Erklärung: nd. afhenden, an. afhenda, schwed. afhända, dän. afhænde.
vgl. verabhanden.

abhänden (I)
Erklärung: aus den Händen (dem Besitz eines anderen) nehmen, entwenden.

abhänden (II)
Erklärung: aus den Händen geben, veräußern.
abhänden (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Älter und von reicherem Leben ist das Wort in den nordischen Sprachen.

Wort danach: abhändig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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