Wort davor: Abhandel

abhandeln
sprachliche Erläuterung: -len, nd. afhandeln, -len.

abhandeln (I)
Erklärung: verhandeln, so daß eine Sache abgetan oder sonst ein bestimmtes Resultat erreicht wird.

abhandeln (I 1)
Erklärung: beraten, besprechen.

abhandeln (I 2)
Erklärung: gütlich erledigen, vergleichen.
abhandeln (I 3)
Erklärung: zwangsweise erledigen, gerichtlich entscheiden.
abhandeln (I 4)
Erklärung: die Verhandlung über eine Konkursmasse abwickeln.
abhandeln (I 5)
Erklärung: einen Nachlaß amtlich regulieren.
abhandeln (I 5 Spiegelstrich 1)
Erklärung: mit dem Akkusativ der Person, deren Nachlaß abgehandelt wird.
abhandeln (I 6)
Erklärung: abrechnen.
abhandeln (I 7)
Erklärung: einen Vertrag schließen, namentlich wenn er zugleich öffentlich bekundet wird.
abhandeln (I 8)
Erklärung: in einem Vertrage etwas vereinbaren, ausbedingen, bewilligen.
abhandeln (II)
Erklärung: jemandem etwas abkaufen, sich etwas erhandeln, einhandeln.
abhandeln (III)
Erklärung: abfinden.
vgl. Lehn(s)teil.
abhandeln (IV)
Erklärung: abmeiern.
abhandeln (V)
Erklärung: die festgesetzte Strafe als Abfindung zahlen.
vgl. abdingen (I), abkommen (II 2).
abhandeln (VI)
Erklärung: an dem vom Verkäufer verlangten Preise etwas abmarkten. Allgemein übliche Wendung. Daher unsere Redensart: sich nichts abhandeln lassen.

abhandeln (VII)
Erklärung: ärztlich behandeln.

Wort danach: abhanden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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