Wort davor: Abhandel
abhandeln
sprachliche Erläuterung:
-len, nd. afhandeln, -len.
abhandeln (I)
Erklärung:
verhandeln, so daß eine Sache abgetan oder sonst ein bestimmtes Resultat erreicht wird.
abhandeln (I 1)
Erklärung:
beraten, besprechen.
- Belegtext:
dieweil der befelhe mitpringt solchs mit der priorin zu reden vnd abzuhandeln
Datierung: 1528
Region/Autor/Textsorte:
Altenburg
Fundstelle: MittOsterland 6 (1863/66) 236
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
was darin ... weiter abzuhandeln für notwendig befunden worden
Datierung: 1555
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 230
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- Belegtext:
und solich notwendige sachen mit einander aufs getrewist abhandeln
Datierung: 1568
Fundstelle: HofkInstr. Fol. 17
- Belegtext:
soll alsdann dise sach in unserer bruederschafft abgehandelt werden
Datierung: 1633
Region/Autor/Textsorte:
Graz
Fundstelle: BeitrSteirG. 23 (1891) 14
- Belegtext:
die handtwercker und dero vorsitzende aber sollen ausser dessen, was ihnen ihre satz- und ordnungen zuegeben, nichts abhandeln
Datierung: 1705
Fundstelle: FreibDiözArch. 20 (1889) 60
abhandeln (I 2)
Erklärung:
gütlich erledigen, vergleichen.
- Belegtext:
und vor solcher [comission] ... endweder die sach in der gutte abgehandlet oder ... der ausspruch gemacht ... werde
Datierung: 1713
Region/Autor/Textsorte:
Wien
Fundstelle: Chorinsky,Mat. I 110
- Belegtext:
als ... gebrechen entstanden ..., welche wir ... in der güte ... nicht abhandeln und beylegen können
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 252f.
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abhandeln (I 3)
Erklärung:
zwangsweise erledigen, gerichtlich entscheiden.
abhandeln (I 4)
Erklärung:
die Verhandlung über eine Konkursmasse abwickeln.
- Belegtext:
welche durch vornehmende sperr die abhandelnde massam sicher stellen
Datierung: 1724
Fundstelle: WienUnivGO. § 70
abhandeln (I 5)
Erklärung:
einen Nachlaß amtlich regulieren.
- Belegtext:
das derselben testament vor der hochlöblichen regierung producirt, die sachen abgehandelt ... worden
Datierung: 1591
Fundstelle: Schwanser nr. 605 Bl. 71
- Belegtext:
das recht die verlassenschaften abzuhandeln
Datierung: 1751
Region/Autor/Textsorte:
Wien
Fundstelle: Chorinsky,Mat. II 328
abhandeln (I 5 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
mit dem Akkusativ der Person, deren Nachlaß abgehandelt wird.
- Belegtext:
wo es alt hergebracht ist, daß der vogt oder lehenherr den pfarrer mit abhandle
Datierung: 1752
Fundstelle: Chorinsky,Mat. V 194f.
abhandeln (I 6)
Erklärung:
abrechnen.
- Belegtext:
wann die bauergelder abgehandelt und berechnet werden
Datierung: 1728
Region/Autor/Textsorte:
Rodenkirchen (Marsch)
Fundstelle: Hanssen,AgrhistAbh. II 157, 29
abhandeln (I 7)
Erklärung:
einen Vertrag schließen, namentlich wenn er zugleich öffentlich bekundet wird.
- Belegtext:
so sollen die gesandten endlich mit ihme [dem Kreisobersten, von dessen Ernennung die Rede ist] abhandeln und vergleichen
Datierung: 1564
Region/Autor/Textsorte:
AllgFränkCrays-Conv.
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 340 § 2
- Belegtext:
soll ein solches ... vor schultheiss und gericht ... in beiwesen beiderseits freundtschaft ... abgehandelt, verglichen und in daß stattbuch eingeschrieben werden
Datierung: 1572
Region/Autor/Textsorte:
Adelsheim
Fundstelle: OStR. I 653
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- Belegtext:
vermög des abgehandleten vertrags
Datierung: 1587
Fundstelle: WaldkirchStR. 32 (Art. 35)
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- Belegtext:
dass heut ... ein vnwiederrufflicher erbkauff abgehandelt vndt geschlossen worden
Datierung: 1659
Fundstelle: HelgolGerProt. 112
- Belegtext:
dass ... aller kauff vnnd verkauff, ..., auch ein jeder wuechtiger vnd denckwuerdiger handel vor zwaien oder mehren dieser 100 maenner angestellt und abgehandelt werde
Fundstelle: Lazius,Wien II 85
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Fundstelle: Rohr,NützlVorrath 2
abhandeln (I 8)
Erklärung:
in einem Vertrage etwas vereinbaren, ausbedingen, bewilligen.
- Belegtext:
wenn in einer verschreibung ausdrücklich abgehandelt, dass, anstatt des bürgen, so da verstürbe, der schuldmann dem gläubiger einen andern bürgen setzen sollte
Datierung: 1577/83
Fundstelle: LünebRef. 683
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- in Google Books
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
es mögen ... [Prokuratoren und Advokaten] sich ... in jährliche bestallung und ein gewisses jahrgelt einlassen und dasselbe, wie es mit dem principalen abgehandelt, nehmen
Datierung: 1627
Region/Autor/Textsorte:
BöhmLO. B. 51
Fundstelle: BöhmLO. 113
- Belegtext:
falls aber keine gewisse tage zur lossung der güter bey der befrachtung abgehandelt worden
Datierung: 1727
Fundstelle: PreußSeeR. Kap. 6 Art. 18
abhandeln (II)
Erklärung:
jemandem etwas abkaufen, sich etwas erhandeln, einhandeln.
- Belegtext:
der prälat ... hat ... gleich ein pferdt und zeug zu einem rock ... bey dem kauffherren abgehandelet
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Breisgau
Fundstelle: FreibDiözArch. 5 (1870) 313
- Belegtext:
do ein gescheftinger ein frembdes guet ... wisslich und fürsezlich verschaffet, so ist der eingesezt erb oder ausrichter des testaments schuldig, dasselb dem aigenthumber abzuhandlen und dem geschäftmann einzureumen
Fundstelle: NÖLTfl. 1573 III 17 § 1
abhandeln (III)
Erklärung:
abfinden.
vgl.
Lehn(s)teil.
- Belegtext:
wor de oldesten de jungesten ok to eren vullen jaren ane lensdiele afgehandelt hedden, de afgehandelte broder, sine kinder ..., setteden sik wedder int samende ... ane unrecht
Fundstelle: RügenLR. Kap. 157 § 9
abhandeln (IV)
Erklärung:
abmeiern.
- Belegtext:
die adeligen sitze ..., deren inhaber ... ihre meier abgehandelt hatten
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Verden
Fundstelle: Hesse,AgrVerh. 47
abhandeln (V)
Erklärung:
die festgesetzte Strafe als Abfindung zahlen.
vgl.
abdingen (I),
abkommen (II 2).
- Belegtext:
so dann jemandes teich gewröget wird, muss er auff 60 marck abhandlen
Region/Autor/Textsorte:
AltesBremDeichR. Art. 10
Fundstelle: Hackmann Mantissa 5f.
- Belegtext:
wird ihnen das erste mahl bey straffe 10 schilling, und darnach auff verspührten ungehorsam, allgemach höher biss auff eine tonne bier gebothen, und müssen die ungehorsame bey denen teichrichtern und schwaren darauff abhandlen
Fundstelle: Hackmann Mantissa 5f.
abhandeln (VI)
Erklärung:
an dem vom Verkäufer verlangten Preise etwas abmarkten. Allgemein übliche Wendung. Daher unsere Redensart: sich nichts abhandeln lassen.
abhandeln (VII)
Erklärung:
ärztlich behandeln.
Wort danach: abhanden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten