Wort davor: Abhägung
abhalten
sprachliche Erläuterung:
nd. afholden, nl. afhouden.
abhalten (I)
Erklärung:
etwas von sich abhalten, einen prozessualen Angriff abwehren.
- Belegtext:
kan he em nicht auer bewisen [= überbeweisen], de ander mach dat afholden mid syneme ede
Fundstelle: Hach,LübR. 317 Anm. 7 zu Art. 141
[weitere Angaben: Hs. 14. oder 15. Jh.]
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abhalten (II)
Erklärung:
einen von etwas abhalten, zurückhalten.
abhalten (III)
Erklärung:
einem etwas abhalten, vorenthalten, wegnehmen.
abhalten (III 1)
Erklärung:
Personen.
abhalten (III 1 a)
Erklärung:
Dienende den Herren.
- Belegtext:
es soll ... kein hüttenherr dem andern sein gesinde abhalten noch -fordern
Datierung: 1509
Region/Autor/Textsorte:
ReichensteinBergO.
Fundstelle: CDSiles. II 169 nr. 322
- Belegtext:
so ... iemands ... einem andern seinem [!] dienstbotten ... ohne sein wissen und willen aphielte ... oder ... apspenstig machete
Datierung: 1567
Fundstelle: ZittauStR. 131
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abhalten (III 1 b)
Erklärung:
Delinquenten den Behörden.
- Belegtext:
Wenn ein strafbarer Fremdling der obrigkait ... abgehalten, nit angezaigt ... wurde, so soll der Wirt sambt den gast ... gestraft ... werden
Datierung: 1608
Region/Autor/Textsorte:
Millstatt
Fundstelle: ÖW. VI 489, Z. 31
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abhalten (III 2)
Erklärung:
Gegenstände.
vgl.
abhüten,
aushalten.
- Belegtext:
wehr in dem velt ... dem aigentumber daß seinig ohne erlaubnus abhölt [d.i. abweiden läßt; halten = hüten, weiden] oder -schneit
Datierung: 1598/1661
Region/Autor/Textsorte:
Schwanberg
Fundstelle: ÖW. VI 382, Z. 33
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- Belegtext:
der obrigkait ... die ... [Straf-]gebür abhalten und underdrukt wierdet
Datierung: 1608
Region/Autor/Textsorte:
Millstatt
Fundstelle: ÖW. VI 494, Z. 21
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abhalten (III 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
insbesondere im Prozeß abstreiten.
- Belegtext:
so ... der so hingibt, gewaert den kaeuffer vor gericht: und wird ... ins gerichts-buch eingeschrieben, darauff der kaeuffer denselben theil [der Grube, den er kaufte] vierzehen
tag unangesprochen innen hat, so mag ihm den kauff niemand mehr mit recht abhalten
Datierung: 1553
Region/Autor/Textsorte:
FerdBO. Art. 62
Fundstelle: CAustr. I 173
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
allent, wat in eines mannes testamente ... nicht beschreven is, unde dat kloster ... edder hospitall spreke darup, dat holdt de huß-werdt aff mit sinem kiønsnæffn
Datierung: 1593
Fundstelle: JütLow.3 III 45 § 6
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: CJSystMet. III 177
abhalten (IV)
Erklärung:
Gericht, Verhöre usw. abhalten.
vgl.
Hand.
- Belegtext:
zu dem gericht wird erfordert ... der pfandler des viertentheils, darin das gericht abgehalten wird
Datierung: 1744
Fundstelle: LandsbrauchInnerbregenz 5
- Belegtext:
abgehaltene protocollen sambt weistumb
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: KlArchRhProv. I 316
- Belegtext:
die gerichtsverhören werden am pfinß- und sambstag ... abgehalten
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Kufstein, Hs. des 18. Jh.
Fundstelle: ÖW. II 44, 27
Wort danach: Abhaltung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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