Wort davor: abhadern

abhägen, abhagen
vgl. abgrenzen.

abhägen (I)
Erklärung: abgrenzen.

abhägen (II)
Erklärung: durch einen Hag Land wegnehmen.

Wort danach: Abhägung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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