Wort davor: abgüten
Abgüterung
Erklärung:
Vermögensabsonderung.
- Belegtext:
heiratet jemand eine frauensperson, welche uneheliche kinder hat, ohne vor der hand auf abfindung und abgüterung des unehelichen kindes zu bestehen ...
Datierung: 1803
Fundstelle: PreußALR. II 2 § 656 Anh. § 99
Wort danach: Abgütung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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