Wort davor: Abgünstiger
abgürten
Erklärung:
Gürtel (mit Schwertgehänge) abtun.
abgürten (I)
Erklärung:
als Zeichen der Herrschaftsentkleidung.
- Belegtext:
meine ... klag wider den abgegürten könig Ninum
Datierung: 1712
Fundstelle: Abele,Gerichtshändel I 292
[weitere Angaben: Ninus hat seiner Frau Semiramis die Regierung für einige Tage übergeben; sie aber läßt ihn in dieser Zeit anklagen. siehe ebd. I 305: ein knecht ich bleib, weil ich das weib begürt mit meinem degen]
abgürten (II)
Erklärung:
als Strafe.
abgürten (III)
Erklärung:
beim Schwur; reflexiv.
Wort danach: Abguß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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