Wort davor: Abgosse

abgraben
sprachliche Erläuterung: nd., nl. afgraven.

abgraben (I)
Erklärung: weggraben, durch Graben entziehen.

abgraben (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: in übertragenem Sinne.
abgraben (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: einen Wasserlauf ableiten.
abgraben (I Spiegelstrich 3)
Erklärung: Quellen und Brunnen entziehen.
abgraben (I Spiegelstrich 4)
Erklärung: ein Grundstück durch Anlegung eines (Wasser)graben, durch Verlegung des Grenzgrabens schmälern.
abgraben (II)
Erklärung: Durch Gräben schützen.
abgraben (III)
Erklärung: nachgraben (Siegel fälschen).

Wort danach: abgreifen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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