Wort davor: abgetun
abgewähren
abgewähren (I)
Erklärung:
abgeben, abliefern.
- Belegtext:
abgewährung des gült- und zehentgetreids. aus den hofkästen ist jeder liferwagen besonders abzugewähren und dessen gewährtes aufzuschreiben
Datierung: 1694
Region/Autor/Textsorte:
Ansbach
Fundstelle: Schmeller2 II 976
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
ins generalsteuerambt ihr contingent abgewehret
Datierung: 1741
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 354
abgewähren (II)
Erklärung:
"im Gegenbuch abschreiben".
Wort danach: Abgewährung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten