Wort davor: Abgesandte
abgeschätzen
Erklärung:
abschätzen.
- Belegtext:
so kan der inziecher die schätzer führen, und wan die schuld nicht höcher dan R. 30, von fahrende sach abgeschätzen lassen, bis er bezalt ist
Datierung: 1791
Region/Autor/Textsorte:
Alvanen
Fundstelle: GraubdnRQ. II 334
Wort danach: Abgeschau
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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