Wort davor: Abgesagte

Abgesandte
sprachliche Erläuterung: erst nhd. subst. part. prät. pass. Verkürzt aus abgesandter bote.

Abgesandte (I)
Erklärung: mit Auftrag entsandter Bote.

Abgesandte (II)
Erklärung: mit Vollmacht entsandter Vertreter, Unterhändler.
Abgesandte (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere fürstlicher oder ständischer Gesandter zum Kreistag usw.
Abgesandte (III)
Erklärung: "Gesandter" im diplomatischen Sprachgebrauch, nicht immer scharf zu trennen von Abgesandte (II).
Abgesandte (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: Abgesandte als Übertragung für ablegatus zur Bezeichnung eines Diplomaten der zweiten Rangklasse, doch nicht mit offizieller Geltung und scharfer Begriffsbestimmung, verwendet.

Wort danach: abgeschätzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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