Wort davor: abgeleiten

abgelten
Erklärung: für etwas ein Entgelt entrichten.
sprachliche Erläuterung: Nebenform abgilten, nd. afgelden, nl. af-, ofgelden.

abgelten (I)
Erklärung: abkaufen und bezahlen.

abgelten (I Spiegelstrich 1)
abgelten (II)
Erklärung: Entrichtung eines Entgelts als Ablösungssumme, (ab)zahlen, durch Zahlung tilgen.
abgelten (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: reflexiv: sich loskaufen.
abgelten (III)
Erklärung: ersetzen.

Wort danach: Abgeltung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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