Wort davor: abgedienen
Abgedinge
Abgedinge (I)
Erklärung:
Abdringung.
- Belegtext:
meynet ... die kirche ... zu vorterben, wenne her ir nicht gerothen kan, und greiffit die kirche an mit nome und abgedinge, die er dirnerit hat und von der [er] furbas lebin solde
Datierung: 1445
Region/Autor/Textsorte:
Breslau
Fundstelle: FRAustr. 42 S. 16
Abgedinge (II)
Erklärung:
Freilassung Unfreier.
Wort danach: abgedingen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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