Wort davor: abgebrechen

Abgebung

Abgebung (I)
Erklärung: Zahlung.

Abgebung (II)
Erklärung: Aushändigung.
Abgebung (III)
Erklärung: Äußerung, z.B. Erstattung eines Gutachtens.

Wort danach: abgedienen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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