Wort davor: abgebrechen
Abgebung
Abgebung (I)
Erklärung:
Zahlung.
- Belegtext:
hette aber der debitor mit abgebung der zinsen sich richtig vorhaltten
Datierung: 1616
Region/Autor/Textsorte:
BeuthenSchulstift
Fundstelle: MittSchulg. 3 (1893) 221
Abgebung (II)
Erklärung:
Aushändigung.
Abgebung (III)
Erklärung:
Äußerung, z.B. Erstattung eines Gutachtens.
- Belegtext:
sich bei denen löbl. ständen anzufragen, weme sie zu consultir- und abgebung des verlangten guttachtens ...
Datierung: 1718
Region/Autor/Textsorte:
Wien
Fundstelle: Chorinsky,Mat. I 401
- Belegtext:
a. e. Willenserklärung
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 4 § 92
Wort danach: abgedienen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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