Wort davor: abgeboren

Abgebot
sprachliche Erläuterung: nd., nl. afgebot.

Abgebot (I)
Erklärung: obrigk. Gebot.
vgl. Aberbot.

Abgebot (II)

Abgebot (II 1)
Erklärung: geringeres Angebot bei Versteigerung an den Wenigstfordernden.
Abgebot (II 2)
Erklärung: höheres Gebot, maius pretium.

Wort danach: abgebrechen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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