Wort davor: abgeboren
Abgebot
sprachliche Erläuterung:
nd., nl. afgebot.
Abgebot (I)
Erklärung:
obrigk. Gebot.
vgl.
Aberbot.
- Belegtext:
item ein affgebot wuerdt gemaeckt voer den scholtes mit twee scheffen ten mynsten
Datierung: 1571
Fundstelle: LimbWijsd. II 16, 9
- Fundstelle: Stallaert I 50
Abgebot (II)
Abgebot (II 1)
Erklärung:
geringeres Angebot bei Versteigerung an den Wenigstfordernden.
Abgebot (II 2)
Erklärung:
höheres Gebot, maius pretium.
Wort danach: abgebrechen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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