Wort davor: Abführgeld
Abführung
sprachliche Erläuterung:
Nebenform abfie(h)rung.
Abführung (I)
Erklärung:
von Sachen.
Abführung (I 1)
Erklärung:
Wegschaffung.
Abführung (I 2)
Erklärung:
Ablieferung, Zahlung.
Abführung (I 3)
Erklärung:
Durchführung, Ablegung, (Deduktion?).
- Belegtext:
was der kläger geklagt hat, das ist er auch schüldig zu vollführen ... hiergegen soll auch der beklagte seiner abführung geniessen. die zeit zur vollführung und abführung
der sachen soll ... bestimmt werden
Fundstelle: BöhmStR. 1614 4 A 53
- Belegtext:
abführung der ahnenprobe
Fundstelle: Sonnenfels,GesSchr. II 359
Abführung (II)
Erklärung:
von Personen.
Wort danach: Abfund
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten