Wort davor: Abfröhnung
abfronen
sprachliche Erläuterung:
mhd. abvrônen.
abfronen (I)
Erklärung:
amtlich einziehen.
- Belegtext:
diejene denen ire gütter also mit recht abgefronet werden und verpotten
Datierung: 1490
Fundstelle: MittFrankf. 1 (1858/60) 312
- Belegtext:
alsdan lest der freyboth die heyschen, den die güter abgefronet seint, zu sehen und zu hören, das er die ufffronen und uberantworten lassen wolle
Datierung: 1495
Fundstelle: ErfurtFreizins 315
Faksimile
- Belegtext:
welche ... nutzbare baume ... scheren, stommelen ... denselben ihre axt ... wapfen oder wass sie bey sich haben, auf der that abgefroet [lies abgefront?] ... werden
Datierung: 1624
Fundstelle: SPantaleonUrb. 509
abfronen (II)
Erklärung:
"Durch Frondienste bezahlen".
Wort danach: abfügen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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