Wort davor: Abfröhnung

abfronen
sprachliche Erläuterung: mhd. abvrônen.

abfronen (I)
Erklärung: amtlich einziehen.

abfronen (II)
Erklärung: "Durch Frondienste bezahlen".

Wort danach: abfügen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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