Wort davor: abfreien

Abfreigeld
Erklärung: "Gebühr, die bei Zurücklegung des Bürgerrechts an die Gemeinde zu zahlen war".
vgl. abfreien (I 2 c).

Wort danach: abfreimarkten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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