Belegtext:
ist das ainer abfert von seinem hof, so ist er ganzn dienst zu abfrei schuldig. so er sich aber wider zeucht under die herschaft ... so ist er 3 kreuzer abfrei schuldig Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle:ÖW. VII 45
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