Wort davor: abfrachten

abfragen
sprachliche Erläuterung: nd., nl. affrâgen, afvrâgen.

abfragen (I)
Erklärung: etwas erfragen.
vgl. abdringen (II 2 e).

abfragen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: erfragen und abnehmen.
abfragen (II)
Erklärung: jemanden ausfragen, (der Reihe nach) umfragen.

abfragen (II 1)
abfragen (II 2)
Erklärung: verhören.
vgl. Abfragung.
abfragen (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere im Strafverhör, peinlich fragen.
vgl. abfragen (I).

Wort danach: Abfragung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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