Abforderungsrecht
Erklärung:
18. Jh., auch Besatzungs- und Satzrecht genannt, ist das Recht der Gutsherrschaft, flüchtige Untertanen (leibeigene Bauern) zurückzufordern; so schon Adelung
39 und in der neueren Wirtschaftsgeschichte.
vgl.
Abforderung (II).
Wort danach: abfrachten
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