Wort davor: abfordern

Abforderung
Erklärung: seit 15. Jh.

Abforderung (I)

Abforderung (I 1)
Erklärung: im allgemeinen.

Abforderung (I 2)
Erklärung: von Abgaben und Strafen.
Abforderung (I 3)
Erklärung: Rückforderung.
Abforderung (II)
Erklärung: Forderung auf Auslieferung des flüchtigen Leibeignen.
vgl. abfordern (III).
Abforderung (III)
Erklärung: bezüglich der Gerichtsbarkeit im Sinne von avocatio und evocatio, Abberufung einer Streitsache von dem erstbefaßten (unzuständigen) Gericht.
vgl. Abrufung, Heischung.
Abforderung (IV)
Erklärung: Gelegentlich wohl auch das Schriftstück, in dem eine Abforderung, der Avokationsbeschluß, erklärt wird.
vgl. Abforderungsbrief.
Abforderung (V)
Erklärung: als Kaufvertragsklausel auf oder zur Abforderung in der neueren Handelssprache im gleichen Sinne wie abfordern (V).
vgl. Abruf (II 1).

Wort danach: Abforderungsbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten