Wort davor: Abforderer
abfordern
sprachliche Erläuterung:
mnd. affvorderen, nl. afvorderen, Nebenformen abfodern, affodern.
abfordern (I)
Erklärung:
etwas von jemandem fordern, abverlangen.
abfordern (I 1)
Erklärung:
im allgemeinen.
abfordern (I 1 a)
Erklärung:
eine Beweisurkunde.
- Belegtext:
daferne der looze vorgeschriebenermassen von dem schiffer, so er auffgebracht, dimittieret würde, soll er von selbigen ein beweis unter seiner handt abfohderen
Region/Autor/Textsorte:
HamburgerPilotageO. 1657 Art. 8
Fundstelle: Hansa 1908 S. 839
abfordern (I 1 a Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Stab und Brief.
abfordern (I 1 a Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Bericht und Gutachten.
abfordern (I 1 a Spiegelstrich 3)
Erklärung:
Prozeßschriften vom Gericht zur Gegenerklärung.
- Belegtext:
wan nun die exceptionsschrift oder gegenantwort des beklagten bey der land-tafel einbracht: sol kläger oder sein procurator dieselbe zu rechter zeit abfordern
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. 129 Kap. 12
[weitere Angaben: vgl. dort auch Kap. 15 und 17]
abfordern (I 1 a Spiegelstrich 4)
Erklärung:
vom Erben das Vermächtnis.
- Belegtext:
alzo, das sie von deren erben, die vor ihrem ende zur schulen etwas bescheiden, dieselbe summa abfordern
Region/Autor/Textsorte:
NordhausenSchulO. v. 1583
Fundstelle: MittSchulg. 2 (1892) 84
abfordern (I 1 a Spiegelstrich 5)
Erklärung:
was der Erbe zu Unrecht hat.
- Belegtext:
hat der todte aber vnrecht, so hat der erbe auch vnrecht darzu, also das man jme auch abegefordern mag, dass er es wider gebe, ob es raub oder dieberey were
Datierung: 1529 (Leipzig 1613)
Fundstelle: Rotschitz III 24, 55
abfordern (I 1 b)
Erklärung:
Frieden gebieten, Recht fordern.
- Belegtext:
und so einer, der ime den friden abfordert, den ungehorsamen schlüge
Datierung: 1382/1606
Region/Autor/Textsorte:
ObwaldLB. 32
Fundstelle: ZSchweizR. 8 (1860) RQ. 17
- Belegtext:
sin burgerrecht von inen [Meister und Rat] abevordern
Datierung: 1420
Region/Autor/Textsorte:
Straßburg
Fundstelle: StraßbStChr. II 945 Z. 22
- Fundstelle: Wellander,ab 41
abfordern (I 2)
Erklärung:
besonders häufig Strafgeld, Lösegeld, Abgaben, Steuern, Nachsteuer, Lohn, Gehalt, Dienste, Fronden und dergleichen fordern.
- Belegtext:
dessen ... broke unde pene schal ... de buwmester ... den vorstenders ... afvurden unde manen
Datierung: 1425
Fundstelle: BremUB. V nr. 245 S. 262
- Belegtext:
und sonsten in denen diensten ... höhere steigerungen fürnehmen und abfordern
Datierung: 1591
Region/Autor/Textsorte:
Rud. II
Fundstelle: CAustr. I 1
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
Der geordnete Richter wird auch die von ihr fürstl. gnaden denen verbrechern zuerkente straff abzufordern haben
Datierung: 1631
Region/Autor/Textsorte:
Littau
Fundstelle: ZMährSchles. 11 (1907) 89
- Belegtext:
dieweiln jedoch diese bau-frohnen ebenfalls nicht über gebühr abgefordert ... werden sollen
Datierung: 1749
Fundstelle: Klingner I Kap. 12 § 92 S.59
- Belegtext:
auch von dem verleitgebten wein oder bier tatz hievon abzufordern
Datierung: 1757
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 682
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
grosse landesfürsten ... dörffen von ihren untergebenen ... tribut abfordern
Fundstelle: AbrahSCl.,Judas I 301
abfordern (I 3)
Erklärung:
fordern, daß etwas ab sei, aufhöre.
- Belegtext:
wil ouch jeman einem vogt die vogty abfordern, das sol er ouch tuon vor offenem ratt; und wan ouch die vogty uffgeben oder abgefordert ist worden, so sol
er den kinden oder parsonen, deren vogt er ist gesin, alles ir gutt, das er hat, es sig ligendes oder varendes, zu iren handen geben
Region/Autor/Textsorte:
Vogteid 1498ff.
Fundstelle: SchlettstStR. 993
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abfordern (I 4)
Erklärung:
zurückfordern.
vgl.
abführen (I 1).
- Belegtext:
dat nu ter tyt up borgh is von bussen, keetelen, potten und bedden, dadt he mag laeten affordern tho sinen willen
Datierung: 1480
Fundstelle: OstfriesUB. II 121 nr. 1036
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
khann darleiher was er zu gewistem gebrauch oder auf bestimbte zeit dargeliechen vor der zeit oder den vallendten gebrauch nit wieder abfordern ...
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II Tit. 6 § 4
- Belegtext:
wasmassen ... unsere marktgerichtsfreiheiten eingestöllt und ... alle briefliche urkunden abgefordert worden
Datierung: 1601
Fundstelle: AktGegenref.2 II 137
- Belegtext:
da einer bey seinem lebende sein testament von dem gerichte abfordern und sich ausdrücklich erklären würde, dass er seinen willen verendert ...
Region/Autor/Textsorte:
HadelnLR. v. 1671 III Tit. 9
Fundstelle: Pufendorf I app. 40
abfordern (I 5)
Erklärung:
Buße, Schadensersatz fordern.
- Belegtext:
unde velle jenich schade darin, de dem rade mit rechte affghevordert woerde ...
Datierung: 1430
Fundstelle: HildeshUB. IV 81 nr. 107
- Belegtext:
so ... dannoch die bloidtbewandten oren doden alleine von Lubberde Wordeman afmanen und affordern wolden ...
Datierung: 1544
Fundstelle: JbOldenb. 15 (1906) 202
abfordern (I 6)
Erklärung:
mit Gewalt jemanden fortholen.
- Belegtext:
so auch mit werhafter hand und in starcker anzal alreit ire herschaften von iren heusern abgefordert, auch feur angesteckt haben, dass numer kein anders denn eine gewisse aufrur der paurn vor augen zu sehen ist
Datierung: 1588
Region/Autor/Textsorte:
Jauer
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 234
abfordern (I 7)
Erklärung:
Die Braut wird in Schlesien durch den Brautdiener abgefordert.
abfordern (II)
Erklärung:
im Rechtswege fordern, einklagen.
abfordern (III)
Erklärung:
im Recht der mittelalterlichen Herrschafts- und Dienstverbände besonders die Gewalt über Untertanen, Hörige, Knechte, die sich ihr entzogen, beanspruchen.
- Belegtext:
was eigener lüte ... gein Neunbronn ziehen, und die nicht binnen jarsfrist von iren herren abgefordert weren
Datierung: 1323
Region/Autor/Textsorte:
Neubrunn
Fundstelle: OStR. I 7
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- Belegtext:
von der lúte wegen ze Dylzisowe, die unser aigen sind und uff der von Esselingen guoter sitzend, uff dieselben lúte schatzstúre gesetzt ist, eintschaident die sehs, daz wir kain schatzsture uff dieselben
lúte nit mer setzen sullen, diewile die uff der von Esselingen guoter sitzend, wol muegen wir sie abvordern, ob wir wellen, zuo rechten ziten und dann nach unserm willen mit den leben
Datierung: 1399
Fundstelle: EßlingenUB. II 380f. nr. 1784 § 9
- Belegtext:
wolte unser knechte in key. majestät nahmen von uns, als den Echtern, abfordern
Region/Autor/Textsorte:
MagdebSchöffenchronik zu 1551
Fundstelle: MagdebChr. II 49 Z. 6
- Fundstelle: EßlingenUB. II § 28 S. 383
abfordern (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
zurückberufen von Soldknechten, die von fremden Herren angeworben sind, durch ihre Obrigkeit.
sprachliche Erläuterung:
synonym: heimmahnen, heimrufen, zurückberufen.
abfordern (IV)
Erklärung:
Im mittelalterlichen und späteren Gerichtsverfassungs- und Prozeßrecht bedeutet abfordern die Gerichtsherrschaft beanspruchen und daher einen Streitfall der Gewalt
eines andern, insbesondere niederen Gerichts entziehen, abberufen (avocare, evocare).
vgl.
Abforderung (III),
abheischen,
ausheischen.
- Belegtext:
das er sine diener, die geladen werden uff das landgericht zu Francken abefordern möge
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Frankfurt am Main
Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 6
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- Belegtext:
und wo einer einen an die zent ledt, hat der schultheis in macht abzufordern
Datierung: Ende 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Hasfurt
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 497
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- Belegtext:
wollen wir nit zugeben ... dass durch unser statgericht hie zu W. die kellergerichtsachen und personen, von alters her dahin gehörig, von demselben für sich ... abgefordert oder
angenommen werden, sondern ... an das geburendt der domprobstei kellergericht altem geprauch nach ... gewiesen werden sollen
Datierung: 1558
Region/Autor/Textsorte:
Würzburg
Fundstelle: ArchUFrk. 46 (1904) 166 Anm. 8
- Belegtext:
und ob sie [die Lehen] schon vom hofe oder andern gerichten vorgenommen, sollen sie doch von Boeheimb abgefordert und allein vorm koeniglichen stuhl (doch nach sachsen-recht) gerichtet werden
Datierung: 1602
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 136
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
ab eyner, der vor das frye gericht geladen were, vor eynen romischen konig queme, und sich vor deme erbote, synen eren und rechtin genug zu thunde, wer zu ihme zu sprechen hette, ab danne ein romischer
konigh solchen von deme fryen stul abfordern und dan denselben von dem gerichte abweissen, auch den frygraffen vorbithen moge, dass her obir den nicht richten solle?
Region/Autor/Textsorte:
Ruprechtsche Fragen 1408 § 7
Fundstelle: RAbsch. I 106
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abfordern (V)
Erklärung:
nur in der neueren Handelssprache in der Form abzufordern als Kaufvertragsklausel des Inhalts, daß der Käufer den Zeitpunkt der Lieferung der Ware dem Verkäufer bestimmen soll.
vgl.
Abruf (II 1).
Wort danach: Abforderung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten