Wort davor: Abfolglassung
Abfolgung
Abfolgung (I)
Erklärung:
Auslieferung.
- Belegtext:
abfolgung seiner person
Datierung: 1642
Region/Autor/Textsorte:
Frankfurt am Main
Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 6
Faksimile
- Belegtext:
würde der thäter auf der flucht ... ertappet, so soll sogleich die obrigkeit des orts um inhafftir- und abfolgung des delinquenten ersuchet werden
Datierung: 1717
Fundstelle: BrandenbKrimO. VII § 10
Abfolgung (II)
Erklärung:
Ablieferung.
Wort danach: Abforderer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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