Wort davor: Abfolge
abfolgen
abfolgen (I)
Erklärung:
von Sachen.
abfolgen (I 1)
Erklärung:
zu teil werden; meist abfolgen lassen abliefern.
abfolgen (I 2)
Erklärung:
zurückgeben.
- Belegtext:
soll das pfand aber ufn rathhauße eingeantwortet, und ... nicht wieder abgefolget werden
Fundstelle: GeraStR. c. 39 (S. 171)
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abfolgen (II)
Erklärung:
Personen.
abfolgen (II 1)
Erklärung:
ausliefern.
- Belegtext:
Der handhafte Täter soll dem gericht innerhalb drey tagen ... überliefert oder abgefolget werden
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 4 § 3
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
wann ... eine militair person von der civil obrigkeit ... arrestiret werden mag, so muss ... die civil obrigkeit ... ohne einige schwürigkeit denselben abfolgen lassen
Datierung: 1717
Fundstelle: BrandenbKrimO. III § 5
abfolgen (II 2)
Erklärung:
zurückgeben.
- Belegtext:
ist dem Entführer aufzutragen, mir meine ... ehegattin ... abfolgen zu lassen
Datierung: 1725
Fundstelle: Nepomuk 124
Wort danach: Abfolglassung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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