Wort davor: Abfolge

abfolgen

abfolgen (I)
Erklärung: von Sachen.

abfolgen (I 1)
Erklärung: zu teil werden; meist abfolgen lassen abliefern.

abfolgen (I 2)
Erklärung: zurückgeben.
abfolgen (II)
Erklärung: Personen.

abfolgen (II 1)
Erklärung: ausliefern.
abfolgen (II 2)
Erklärung: zurückgeben.

Wort danach: Abfolglassung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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